|
|
Impfungen stellen einen Schutz vor infektiösen Erkrankungen dar. Bis zum 18. Geburtstag werden Impfungen von den Kassen getragen, danach nur noch einzelne Impfungen. Reiseimpfungen müssen generell selbst bezahlt werden.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine Impfpasskontrolle an und führen ausstehende (Auffrisch-)Impfungen durch.
HPV-Impfung:
Als Voraussetzung für die Entstehung des Gebärmutterhalskrebses gilt die persistierende Infektion mit dem Humanen-Papilloma-Virus. In 95% der Fälle heilt eine solche Infektion folgenlos aus, jedoch bietet eine Impfung gegen die Untertypen des Virus, die am häufigsten mit einem sog. Zervixkarzinom assoziiert sind, die bisher einzige medizinische Möglichkeit, das Risiko für diese Krebserkrankung einzuschränken. Diese Impfung kann auch gegen Virusuntertypen gerichtet sein, die für die Entstehung gutartiger Infektionen mit HPV, wie Feigwarzen, verantwortlich sind.
Wichtig zu beachten ist, dass diese Impfung vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden sollte. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für diese Maßnahme in der Regel für Patientinnen im Alter von 12 – 18 Jahren auf, einige auch länger. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
|
|
|
|
|
 |